Zwischen 1489 und 1770 wurde in Abwesenheit des Bräutigams geheiratet. Ein Stellvertreter übernahm stattdessen diese Rolle und vollzog die Eheschließung. Vor 1800 galten die meistens Partner offiziell als Jungfrauen bzw. Junggesellen. Die Frau wurde daher mit einem „J“ für Jungfrau in das Kirchenbuch eingetragen. War der Pfarrer von der Jungfräulichkeit nicht überzeugt, wurde inoffiziell geheiratet.
Seit 1875 gilt deutschlandweit die sogenannte Zivilehe. Diese besagt, dass das Paar nur kirchlich heiraten darf, wenn es davor standesamtlich getraut wurde.
Im Zweiten Weltkrieg bestand die Möglichkeit einer Ferntrauung, wobei der an der Front eingesetzte Soldat nicht anwesend war.
In der ehemaligen DDR entwickelte sich durch die Teilung Deutschlands die Sozialistische Eheschließung als Alternative zur kirchlichen Trauung. Sie war ein Staatsakt mit besonderem Ritus, wobei in einem Kulturhaus oder im Betrieb des Ehepaares geheiratet wurde.
Um mögliche Ehehindernisse aufzudecken, musste man bis Juli 1998 vor der Trauung ein kirchliches und staatliches Aufgebot bestellen, was mit der Zeit vom Standesamt übernommen wurde.
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