• Home
  • AGB
  • Teilnahmebedingungen: TV-Gewinnspiele
its fun
Ganze Sendungen ansehen - RTL II NOW
Zum Webspecial von Berlin - Tag und Nacht
Zu RTL II Anime

Partner

RTL II-Facebook
RTL II-Newsletter
RTL II-Apps

Jetzt im Programm

Kein Flash installiert
TV-Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen: TV-Gewinnspiele

RTL II Fernsehgewinnspiele - Teilnahme- und Durchführungsbedingungen
Teilnahme und Durchführung von Fernsehgewinnspielen (nachfolgend Gewinnspiele) unterliegen folgenden Bestimmungen:
 

§ 1 Gewinnspiele

RTL II veranstaltet Gewinnspiele mit Kooperationspartnern. Ausschließlich diese stellen die Preise zur Verfügung (nachfolgend: Preissponsor). RTL II präsentiert die Preise ausschließlich für die Preissponsoren in deren Namen. Der Anspruch auf den Preis ist nicht klagbar.


§ 2 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige, voll geschäftsfähige Personen. Minderjährige unter 14 Jahren sind von Gewinnspielen, bei denen mehr als 0,14 € pro Anruf bzw. mehr als 0,20 € pro SMS zu zahlen sind, ausgeschlossen und erhalten etwaige Gewinne nicht. Im Übrigen bedürfen Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Volljährige zur Teilnahme des Einverständnisses ihrer gesetzlichen Vertreter.

(2) Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel per Telefon, SMS oder online. Die Teilnahme per Telefon und/oder SMS ist nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn nicht Telefon- und/oder Kurzwahlnummern für eine Teilnahme aus dem Ausland ausdrücklich angegeben werden.

(a) Eine Teilnahme per Telefon erfolgt bereits und es fallen Kosten an, wenn der Anrufer eine automatische Bandansage hört (Verbindungsherstellung). Nutzen Sie für die Teilnahme das deutsche Festnetz oder SMS. Jede Verbindung aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG kostet EUR 0,50. Anrufe, die aus einem Mobilfunknetz geführt werden, unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifmodellen des jeweiligen Mobilvertragspartners. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind deutlich höher.

Es gilt folgendes automatisiertes Verfahren: Per Zufall trifft ein Rechner unter allen Anrufen eine Vorauswahl. Wählt der Rechner einen Anrufer als Teilnehmer, kann der Anrufer seine Antwort unter Angabe von Name, Telefonnummer, Anschrift und etwa sonst im Gewinnspiel geforderten Angaben auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Der Anrufer mit der richtigen Antwort gewinnt. Bei der Gewinnerermittlung werden nur Anrufe mit vollständigen und deutlich zu verstehenden Angaben berücksichtigt. Haben mehrere Anrufer die richtige Lösung angegeben, wird der Gewinner vom Rechner per Zufall ermittelt.

(b) Per SMS nimmt der Mitspieler teil, wenn die SMS mit der Antwort und den Pflichtangaben unter der im Gewinnspiel angegebenen Kurzwahlnummer zugeht. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt wie unter § 2 (a) dargestellt. Jede SMS kostet EUR 0,50.

(c) Die Teilnahme online erfordert, dass der Mitspieler die Antwort und alle Pflichtangaben im Anmeldeformular ausfüllt und über den Button „Abschicken“ oder in einer E-Mail an die angegebene Email-Adresse sendet. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt wie unter § 2 (a) dargestellt.

(3) Die Teilnahme ist nur innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist möglich. Bei periodischen Gewinnspielen zu TV-Formaten ist die Teilnahme bis zum Schluss des Tages (24:00 Uhr) möglich, der dem unmittelbar nachfolgenden Sendetag vorausgeht (z.B. Sendetag Mittwoch = Fristablauf Dienstag), soweit nicht anders angegeben. Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils der vollständige Zugang der erforderlichen Daten bei RTL II.

(4) Personenangaben der Teilnehmer müssen wahrheitsgemäß erfolgen.


§ 3 Teilnahmeausschluss

(1) Mitarbeiter von RTL II, des Preissponsors, der beteiligten Produktionsfirmen und Provider, sowie jeweils deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Ausgeschlossen ist, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht (§ 2 (4)).

(3) Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder setzt er unredliche Mittel oder manipulative Verfahren ein, kann RTL II ihn von der Teilnahme ausschließen, etwaige Gewinne aberkennen und herausverlangen.


§ 4 Durchführung, Abwicklung

(1) Pro Gewinnspielteilnehmer und Haushalt kann bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn zugeteilt werden. Dies gilt nicht, wenn Mehrfachgewinne ausdrücklich zulässig sind.

(2) RTL II oder der Preissponsor benachrichtigen den Gewinner in der Regel binnen 4 Wochen nach Beendigung des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch.
Kennt RTL II nur die Email-Adresse, wird der Gewinner per Email benachrichtigt. Antwortet der Gewinner nicht binnen 4 Wochen nach deren Versendung auf die Email, verfällt der Gewinn ersatzlos und ein neuer Gewinner wird gemäß § 2 (2) (a) ermittelt.

(3) Die Lieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Eventuell anfallende Zölle und Abgaben oder erhöhter Aufwand für eine Lieferung ins Ausland sind vom Gewinner zu tragen. Leistungsort für die Lieferung des Gewinns ist der Sitz des Preissponsors.

Sachpreise und Gutscheine werden in der Regel binnen 9 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung vom Preissponsor oder dessen Auftragnehmer an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Kann die Auslieferung aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, trägt der Gewinner die Kosten der erneuten Anlieferung selbst.

Erfolgt die Auslieferung des Preises aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht binnen vier Monaten nach der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Gewinn ersatzlos. Für Kfz- und Reisepreise können kürzere oder längere Fristen, gelten (siehe § 4 (4) und (5)).

(4) Reisegewinne werden ausschließlich vom Reiseveranstalter abgewickelt, der auch den Reisetermin bestimmt. Telefonische Buchungen erfolgen nicht. Kosten der Anreise/Abreise zum/vom Start/Ziel der Reise und Kosten, die auf der Reise entstehen (z.B. Minibar, Telefon), trägt der Gewinner. Wird die Reise nicht zum Reisetermin angetreten, verfällt der Gewinn, spätestens jedoch ein Jahr nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung.

Der im Gewinnspiel angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit. Ein Wertausgleich ist ausgeschlossen, auch wenn die Reise zu einer anderen Reisezeit erfolgt.

(5) Bei Kfz, Motorrädern und ähnlichen Preisen (motorisierte Fahrzeuge) wird dem Gewinner der Händler genannt, der das Fahrzeug aushändigt. Die Überführung des Fahrzeugs hat der Gewinner auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzunehmen. Wird das Fahrzeug aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht innerhalb einer durch RTL II oder den Preissponsor gesetzten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn.

(6) Geldgewinne werden in der Regel binnen 9 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung schuldbefreiend auf das vom Gewinner angegebene Bankkonto überwiesen oder per Verrechnungsscheck an die vom Gewinner angegebene Postadresse übersendet.

(7) Gewinne und Gutscheine sind nicht ersatzweise bar auszahlbar. Kann der Preissponsor den Preis nicht in der ausgelobten Ausführung liefern (z.B. Modell, Farbe), erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein, der auf einmal einzulösen ist.

(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz ist nicht übertragbar.

(9) Sämtliche Betriebs-, Neben- und Folgekosten der Preise trägt allein der Gewinner.


§ 5 Haftung, Gewährleistung

(1) Etwaige Ansprüche der Gewinner hinsichtlich der Preise sind vorbehaltlich § 5 (2) gegenüber dem Preissponsor geltend zu machen.

(2) RTL II haftet für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, nur, sofern solche Schäden von RTL II oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. RTL II haftet jedoch in vollem Umfang für Garantien, Schäden aus der Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erst ermöglicht und für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


§ 6 Datenschutzerklärung

RTL II wird die vom Teilnehmer gemachten Personenangaben nur für die Dauer des Gewinnspiels und für dessen Abwicklung verarbeiten. Über die Dauer des Gewinnspiels hinaus wird RTL II Personenangaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, für eine eventuelle Vorlage bei den Aufsichtsbehörden von RTL II speichern. RTL II wird personenbezogene Daten an den jeweiligen Preissponsor übermitteln, soweit dies zur Gewinnabwicklung erforderlich ist. Nur in diesem Umfang wird der Preissponsor die Daten verarbeiten.


§ 7 Vorzeitiger Abbruch

RTL II darf Gewinnspiele jederzeit abbrechen oder beenden, wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet ist.


§ 8 Sonstiges

(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.

(3) Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


BITTE ACHTEN SIE AUF IHR TELEFONIERVERHALTEN!  Wir weisen darauf hin, dass es sich bei 0137 er Nummern um Sonderrufnummern handelt, für die eigene/höhere Tarife von Ihren Netzbetreibern erhoben werden können. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind deutlich höher als für eine Teilnahme über das deutsche Festnetz oder per SMS.


Zusätzliche Bedingungen zum Gewinnspiel "Bingo! Bingo!"
 
Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels in der Sendung „Bingo! Bingo!“ (nachfolgend Gewinnspiel) unterliegen folgenden Bestimmungen:
 

§ 1 Gewinnspiel
 
RTL II veranstaltet das Gewinnspiel  mit Kooperationspartnern. Ausschließlich diese stellen die Preise zur Verfügung (nachfolgend: Preissponsor). RTL II präsentiert die Preise ausschließlich für die Preissponsoren in deren Namen. Der Anspruch auf den Preis ist nicht klagbar.

 
§ 2 Teilnahme
 
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 14 Jahren. Minderjährige unter 14 Jahren sind ausgeschlossen und erhalten etwaige Gewinne nicht. Im Übrigen bedürfen Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Volljährige zur Teilnahme des Einverständnisses ihrer gesetzlichen Vertreter.
 
(2) Die Teilnahme erfolgt nur per Telefon. Die Teilnahme per Telefon ist nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich.
 
(a) Eine Teilnahme per Telefon erfolgt bereits und es fallen Kosten an, wenn der Anrufer eine automatische Bandansage hört (Verbindungsherstellung). Nutzen Sie für die Teilnahme das deutsche Festnetz. Jede Verbindung aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG kostet max. Euro Cent 14 pro Anruf. Anrufe, die aus einem Mobilfunknetz geführt werden, unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifmodellen des jeweiligen Mobilvertragspartners. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind oftmals deutlich höher.
 
Es gilt folgendes Verfahren:
 
Der Teilnehmer kann über das Internet oder andere Partner (z.B. die BILD-Zeitung) kostenlos Bingo-Spielscheine für die Teilnahme erhalten. In der Sendung werden nach dem Zufallsprinzip Zahlen zufällig auf spielerische Weise mittels Showeinlagen oder per Zufallsgenerator ermittelt. Jeder Inhaber eines Spielscheines mit einer komplett in der Sendung ermittelten horizontalen Zahlenreihe  hat ein „Bingo“ und kann sofort unter der auf dem Spielschein angegebenen Rufnummer am Gewinnspiel teilnehmen. Per Zufall trifft ein Rechner unter allen Anrufern mit einem „Bingo“ eine Vorauswahl. Wählt der Rechner einen Anrufer als Teilnehmer, wird der Anrufer in das Call-Center der LIVE-Sendung verbunden. Der erste in das Call-Center verbundene Anrufer wird nach Angabe von Name, Telefonnummer, Anschrift und etwa sonst im Gewinnspiel geforderten Angaben (z.B. Kontrollnummer des -Bingo-Spielscheines) LIVE ins Studio gestellt.
 
Sollte nach 5 spielerisch ermittelten Zahlen immer noch kein „Bingo“ erreicht worden sein, wird die zufällige Auswahl der nächsten Zahl auf Alternativen verkürzt, die sicher zu einem Bingo führen. Das Zufallsprinzip bleibt dennoch gewahrt.
 
(b) Der Moderator kann aufgrund des persönlichen telefonischen Kontakts einen Gewinn aus den zur Verfügung stehenden und gesponserten Preisen zuteilen, der den persönlichen Vorlieben des Gewinners entspricht.
 
(3) Personenangaben der Teilnehmer müssen wahrheitsgemäß erfolgen.
 

§ 3 Teilnahmeausschluss
 
(1) Mitarbeiter von RTL II, des Preissponsors, der beteiligten Produktionsfirmen und Provider, sowie jeweils deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
 
(2) Ausgeschlossen ist, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht (§ 2 (3)).
 
(3) Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder setzt er unredliche Mittel oder manipulative Verfahren ein, kann RTL II ihn von der Teilnahme ausschließen, etwaige Gewinne aberkennen und herausverlangen.


§ 4 Durchführung, Abwicklung
 
(1) Die Lieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Eventuell anfallende Zölle und Abgaben oder erhöhter Aufwand für eine Lieferung ins Ausland sind vom Gewinner zu tragen. Leistungsort für die Lieferung des Gewinns ist der Sitz des Preissponsors.
 
Sachpreise und Gutscheine werden in der Regel binnen 9 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung vom Preissponsor oder dessen Auftragnehmer an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Kann die Auslieferung aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, trägt der Gewinner die Kosten der erneuten Anlieferung selbst.
 
Erfolgt die Auslieferung des Preises aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht binnen vier Monaten nach der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Gewinn ersatzlos. Für Kfz- und Reisepreise können kürzere oder längere Fristen, gelten (siehe § 4 (2) und (3)).
 
(2) Reisegewinne werden ausschließlich vom Reiseveranstalter abgewickelt, der auch den Reisetermin bestimmt. Telefonische Buchungen erfolgen nicht. Kosten der Anreise/Abreise zum/vom Start/Ziel der Reise und Kosten, die auf der Reise entstehen (z.B. Minibar, Telefon), trägt der Gewinner. Wird die Reise nicht zum Reisetermin angetreten, verfällt der Gewinn, spätestens jedoch ein Jahr nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung.
 
Der im Gewinnspiel angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit. Ein Wertausgleich ist ausgeschlossen, auch wenn die Reise zu einer anderen Reisezeit erfolgt.
 
(3) Bei Kfz, Motorrädern und ähnlichen Preisen (motorisierte Fahrzeuge) wird dem Gewinner der Händler genannt, der das Fahrzeug aushändigt. Die Überführung des Fahrzeugs hat der Gewinner auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzunehmen. Wird das Fahrzeug aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht innerhalb einer durch RTL II oder den Preissponsor gesetzten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn.
 
(4) Geldgewinne werden in der Regel binnen 9 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung schuldbefreiend auf das vom Gewinner angegebene Bankkonto überwiesen oder per Verrechnungsscheck an die vom Gewinner angegebene Postadresse übersendet.
 
(5) Gewinne und Gutscheine sind nicht ersatzweise bar auszahlbar. Kann der Preissponsor den Preis nicht in der ausgelobten Ausführung liefern (z.B. Modell, Farbe), erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein, der auf einmal einzulösen ist.
 
(6) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz ist nicht übertragbar.
 
(7) Sämtliche Betriebs-, Neben- und Folgekosten der Preise trägt allein der Gewinner.
 

§ 5 Haftung, Gewährleistung
 
(1) Etwaige Ansprüche der Gewinner hinsichtlich der Preise sind vorbehaltlich § 5 (2) gegenüber dem Preissponsor geltend zu machen.
 
(2) RTL II haftet für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, nur, sofern solche Schäden von RTL II oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. RTL II haftet jedoch in vollem Umfang für Garantien, Schäden aus der Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erst ermöglicht und für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 
§ 6 Datenschutzerklärung
 
RTL II wird die vom Teilnehmer gemachten Personenangaben nur für die Dauer des Gewinnspiels und für dessen Abwicklung verarbeiten. Über die Dauer des Gewinnspiels hinaus wird RTL II Personenangaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, für eine eventuelle Vorlage bei den Aufsichtsbehörden von RTL II speichern. RTL II wird personenbezogene Daten an den jeweiligen Preissponsor übermitteln, soweit dies zur Gewinnabwicklung erforderlich ist. Nur in diesem Umfang wird der Preissponsor die Daten verarbeiten.

 
§ 7 Vorzeitiger Abbruch
 
RTL II darf Gewinnspiele jederzeit abbrechen oder beenden, wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet ist.
 

§ 8 Sonstiges
 
(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
 
(2) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
 
(3) Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
BITTE ACHTEN SIE AUF IHR TELEFONIERVERHALTEN!  Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Sonderrufnummer handelt, für die eigene Tarife (max. 14 Euro Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz) erhoben werden. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind oftmals höher als für eine Teilnahme über das deutsche Festnetz.
 
Stand: 06.05.2011