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Gewinnspiele

Spezielle Nutzungsbedingungen 2: Gewinnspiele

  • § 1 Gewinnspiele

Gewinnspiele werden von RTL II in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern veranstaltet, die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele sponsern. RTL II nimmt für die Kooperationspartner lediglich die Auslobung der Preise in deren Namen vor. Eine eigene Verpflichtung übernimmt RTL II diesbezüglich nicht.

  • § 2 Gewinnspielteilnahme

1. Die Teilname an den Online-Gewinnspielen ist nur volljährigen, voll geschäftsfähigen Personen gestattet. Minderjährige oder sonst in ihrer Geschäftsfähigkeit Beschränkte bedürfen, soweit ihre Teilnahme nicht generell untersagt ist, des Einverständnisses ihrer gesetzlichen Vertreter.

2. Eine wirksame Teilnahme liegt vor, wenn der Nutzer alle Pflichtangaben des Anmeldeformulars und des Gewinnspielfragebogens ausgefüllt hat und über den Button „Abschicken“ innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist an RTL II sendet. Maßgebliches Datum für den Einsendeschluss ist der elektronisch protokollierte Eingang der E-mail bei RTL II oder die Online-Eingabe des Teilnehmers bei RTL II.

  • § 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

1. Bei Verstößen gegen die Spielregeln oder bei Einsatz technischer Mittel oder sonstiger manipulativer Hilfsmittel ist RTL II berechtigt, ohne Angabe von Gründen Teilnehmer auszuschließen, ihnen ihre Gewinne abzuerkennen oder gegebenenfalls zurückzuverlangen.

2. Wenn Nutzer im Rahmen der Angaben zur Person nicht wahrheitsgemäß antworten, können sie von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

3. Mitarbeiter von RTL II und den beteiligten Kooperationspartnern und deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  • § 4 Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung

1. Die Gewinner der Gewinnspiele werden per Losverfahren unter den Teilnehmern ermittelt.

2. Die Gewinner werden von RTL II oder dem jeweiligen Kooperationspartner über den Gewinn benachrichtigt. RTL II ist berechtigt die entsprechenden, zur Gewinnbenachrichtigung erforderlichen Daten an den Kooperationspartner zu übermitteln.

3. Sachgewinne können nicht ersatzweise bar ausgezahlt werden.

4. Gewinne sind nicht übertragbar.

5. Sämtliche Folgekosten der Gewinne sind vom Gewinner selbst zu tragen. Eine Kostentragung durch RTL II oder seine Kooperationspartner ist in keinem Fall möglich.

6. Ist der ausgelobte Gewinn dem Gewinner nicht mit vertretbarem Aufwand zustellbar, so ist RTL II bzw. sein jeweiliger Kooperationspartner zur Stellung eines ange-messenen Ersatzgewinnes berechtigt.

7. Die Auslieferung der Gewinne kann nur innerhalb der Bundesrepublik kostenfrei erfolgen. Eventuell anfallende Zölle oder erhöhter Lieferungsaufwand für eine Auslieferung ins Ausland sind vom Gewinner zu tragen.

8. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung bei RTL II oder dem jeweiligen Kooperationspartner, so verfällt der Gewinn ersatzlos.

9. Kann eine Auslieferung des Preises aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht innerhalb von vier Monaten im Anschluss an die Gewinnbenachrichtigung erfolgen, so verfällt der Gewinn ebenfalls ersatzlos. Anderes gilt nur für die in § 4 gesondert behandelten speziellen Gewinne.

10. Es besteht kein Anspruch des Gewinners auf einen mit dem ausgelobten Preis exakt identischen Gewinn. Abweichungen in Farbe, Modell etc. sind vom Gewinner hinzunehmen.

11. Pro Gewinnspielteilnehmer und Haushalt kann nur ein Gewinn zugeteilt werden.

12. Leistungsort im Hinblick auf die Gewinnleistung ist der Sitz des jeweiligen Kooperationspartners von RTL II im Rahmen des Gewinnspiels.

  • § 4 Besondere Vorschriften für spezielle Gewinne

1. Geldgewinne werden gegen Angabe einer Bankverbindung durch den Gewinner auf das angegebene Konto ausgezahlt. Mit der, der Bankverbindung gemäßen Auszahlung, ist die Zahlungsverpflichtung erfüllt. Fehler oder Probleme im Rahmen der Auszahlung, die RTL II oder seine Kooperationspartner nicht zu vertreten haben, gehen zu Lasten des Gewinners.

2. Bei Kfz, Motorrädern und ähnlichen Gewinnen wird die Auslieferung dadurch ersetzt, dass dem Gewinner der entsprechende Kfz-Händler genannt wird, der das Kfz bzw. Motorrad aushändigt. Wird das Kfz bzw. Motorrad nicht innerhalb einer durch RTL II oder den entsprechenden Kooperationspartner festgesetzten Frist abgeholt, so verfällt der Gewinn. Kosten der Abholung und jegliche Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen.

3. Reisegewinne werden vom Reiseveranstalter direkt abgewickelt. Den Reisetermin bestimmt ausschließlich der Reiseveranstalter, ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Eine telefonische Buchung ist nicht möglich. Wird die Reise nicht angetreten, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Kosten der An- und Ab-reise zum Startpunkt der Gewinnreise sind vom Gewinner selbst zu tragen.´

  • § 5 Haftung

1. RTL II wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei.

2. Für Sach- und Rechtsmängel an den von den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellten Gewinnen, haftet RTL II nicht.

3. RTL II haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für leichte Fahrlässig-keit bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Dies gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Insbesondere bezieht sich dies auf die Veröffentlichung der Namen der Gewinner.

5. Soweit Ansprüche im Hinblick auf die Gewinne seitens der Gewinner bestehen, sind diese direkt gegen die Kooperationspartner von RTL II zu richten, die den Ge-winn zur Verfügung gestellt haben. Eventuelle diesbezügliche Ansprüche von RTL II gegen die Kooperationspartner gelten als an den Gewinner abgetreten.

6. Für technische Ausfälle, die zur Nichtverfügbarkeit des Angebots führen, haftet RTL II, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht.

  • § 6 Beschwerden

Beschwerden werden nur bearbeitet, wenn sie schriftlich und unter Nennung des zur Diskussion stehenden Gewinnspiels bei der zuständigen Stelle eingehen.

  • Zusätzliche Gewinnspielbedingungen

Von den Gewinnern kann nach dem Gewinnspiel die Teilnahme an öffentlicher Werbung für Warner in angemessenem Umfang verlangt und sie können zu Werbezwecken von Warner oder von Dritten gefilmt, fotografiert oder anderweitig aufgenommen werden, wobei die Gewinner der Verwendung ihrer persönlichen Daten für diese Zwecke zustimmen.

Von den Gewinnern kann die Unterzeichnung eines Preisannahmeformulars vor der Aushändigung des Preises verlangt werden. Ist ein Gewinner unter 18 Jahre alt, so kann von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten die Unterzeichnung eines Preisannahmeformulars verlangt werden, bevor der Preis ausgehändigt wird. Und er/sie muss auf der reise von einem Elternteil oder von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, der 18 Jahre oder älter ist.

Die Preise unterliegen der Voraussetzung der Verfügbarkeit, sind nicht übertragbar, unaufgebbar, nicht erstattungsfähig und können nicht durch Barzahlung abgelöst werden. Die Preise dürfen nicht verkauft, zum Verkauf angeboten oder in Verbindung mit einem anderen Wettbewerb oder einer anderen Promotion durch den Gewinner verwendet werden.

Die Angaben zu den Gewinnen sind zum Datum dieser Vereinbarung zutreffend. Aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder Gründe außerhalb der Kontrolle von Warner können Ereignisse eintreten, die die Medien-Promotion als solche oder die Vergabe der Gewinne unmöglich machen. In einer solchen Situation kann Warner nach eigenem Ermessen die Preise dergestalt ändern, dass sie eine angemessene Alternative zu den geplanten Preisen darstellen; die Gewinner sind einverstanden, dass aufgrund dieses Umstandes keine Haftung für Warner oder für die mit Warner verbundenen Parteien entsteht.