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Transsexualität

“Das Geschlecht befindet sich zwischen den Ohren - nicht zwischen den Beinen.“ Laut aktuellen Forschungen handelt es sich bei Transsexualismus um eine körperliche Abweichung zum gehirnbestimmten Geburtsgeschlecht. Wissenschaftler haben festgestellt, dass das Geschlecht in der 7. Schwangerschaftswoche zuerst im Gehirn „entsteht“. Erst danach werden die äußerlichen/körperlichen Merkmale gebildet. Läuft der Natur hierbei etwas schief, kann es sein, dass ein Mann mit weiblichem Aussehen oder eine Frau mit männlichem Aussehen geboren wird.

In Deutschland regelt das „Transsexuellen-Gesetz“ (TSG) die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit. Seit 1991 haben 12.914 Menschen das Verfahren des Transsexuellen-Gesetzes durchlaufen. Daneben existiert allerdings noch die sehr hohe Dunkelziffer von Transsexuellen, die sich nicht outen oder nie ein Verfahren nach dem Transsexuellen-Gesetz angestrebt haben.

Das Transsexuellengesetz wurde im Jahre 1980 verabschiedet, um transsexuellen Menschen die Möglichkeit zu geben, in der zu ihrer Geschlechtsidentität passenden Geschlechtsrolle leben zu können. Es sieht entweder nur die Änderung des Vornamens vor - die sog. „kleine Lösung“ - oder die vollständige Anpassung des Geschlechtseintrages im Geburtsregister und der Geburtsurkunde. Dies nennt sich „große Lösung“ oder „Personenstandsänderung“. Im Idealfall wird von Verfahrensdauern von zwei bis drei Monaten berichtet, sehr häufig dauern sie aber ein Jahr und länger.

Wenn man sich sicher ist, im falschen Körper zu leben, kann der Besuch einer Selbsthilfegruppe helfen, sich auf diesen Weg vorzubereiten und andere Betroffene kennenzulernen. Der Weg sollte therapeutisch begleitet werden. Während der Therapie startet der Betroffene den Alltagstest, bei dem er sein Aussehen und Verhalten so weit wie möglich an die neue Rolle angleichen soll. Es ist sinnvoll, die Namens- und Personenstandsänderung zu beantragen, sobald die Gutachten vorliegen.

Nach mindestens 6 Monaten Psychotherapie und endokrinologischer Untersuchung beginnt die Hormontherapie. Nach mindestens 6-monatiger Hormontherapie starten die gegengeschlechtlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel, die Brustvergrößerung oder -amputation. Nach mindestens 1-jähriger Hormontherapie kann sich der Betroffene einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen.