__consentHandler.vendorGrant('5ed0eb688a76503f1016578e').then(function(){ googletag.cmd.push(function() { googletag.display('div-gpt-ad-1580309018258-0'); googletag.pubads().refresh(); }); }).catch(function(e) { console.log('SPPM: Google Ads disabled!'); })

Teilnahmebedingungen zum Tauschfrauen-Voting

1. Allgemeines

Das „Frauentausch“-Voting-Gewinnspiel, folgend „Aktion“, ist ein Angebot der RTL2 Fernsehen GmbH & Co KG (RTL II), Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald. Bei der Aktion können Fans der RTL II-Sendung „Frauentausch“, folgend „Teilnehmer“, die Tauschmutter der Woche wählen und eine Reise im Gesamtwert von max. 500 Euro gewinnen. Die Teilnahme am Voting und Gewinnspiel erfolgt über ein Web-Formular bei rtl2.de.

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Aktion. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer diesen Teilnahmebedingungen zu.

Für die Teilnahme an der Aktion und deren Durchführung gelten die AGB zu RTL II Gewinnspielen, abrufbar unter www.rtl2.de/allgemein/rtl-2gewinnspiele sofern im Rahmen der Beschreibung der Aktion und diesen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Wenn bei bestimmten Begriffen nur die männliche Form gewählt wurde, so geschieht dies nur aus Gründen der Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter.

2. Zeiten und Fristen

Das Voting beginnt jeweils am Nachmittag des Sendetages der „Frauentausch“-Folge gegen 15:00 Uhr (an Feiertagen bereits am Vortag, um ca. 15:00 Uhr) und dauert bis ca. 23:00 Uhr (Ausstrahlungsende „Frauentausch“) desselben Tages. Der Gewinner wird am Ende jeder Sendung im TV per Bauchbinde wie folgt bekanntgegeben: „Sieger im Voting-Gewinnspiel: Max M. aus Musterstadt.“ Zudem wird er von Urlaubsguru.de persönlich über den Gewinn informiert. Nach Gewinnbenachrichtigung muss die Reise innerhalb eines Jahres angetreten werden, sonst verfällt der Gewinn. Der Gewinner kann 3 Reisezeiträume und 3 Wunschdestinationen angeben, unter welchen dann von Urlaubsguru.de der Reisezeitraum und die Destination in freiem Ermessen ausgewählt wird.

3. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Aktion sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Die Teilnahme ist entgeltfrei.

Die Teilnahme setzt das Abstimmen für die favorisierte „Frauentausch“-Kandidatin unter Angabe von Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Anschrift und Wohnort voraus. Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein.

4. Zur Reise

Zu gewinnen gibt es in jeder „Frauentausch“-Folge mit Voting eine Urlaubsreise im Gesamtwert von max. 500 Euro an ein Ziel eigener Wahl (Der Gewinner kann 3 Reisezeiträume und 3 Wunschdestinationen angeben, unter welchen dann von Urlaubsguru.de der Reisezeitraum und die Destination in freiem Ermessen ausgewählt wird) aus dem Angebot des Reisepartners Urlaubsguru.de. Differenzbeträge, falls die 500 Euro nicht voll ausgeschöpft werden, können nicht ausgezahlt werden. Eine Barauszahlung des Gewinnes ist ebenfalls nicht möglich. Sollte die gewünschte Reise den Wert von 500 Euro überschreiten, kann auf eigene Kosten nachgezahlt werden. Sollte die gewünschte Reise den Wert von 500 Euro unterschreiten, kann der Restbetrag auf eine weitere Reise von Urlaubsguru.de angerechnet werden. Auch hier gilt die Antrittsfrist von einem Jahr ab Zeitpunkt der Gewinnbenachrichtigung.

RTL II übernimmt keine Folgekosten für die Reise. Die Anreise zum Bahnhof/Flughafen erfolgt auf eigene Kosten. Nicht übernommen werden zudem alle weiteren Extras wie: Konsum von Alkohol, Minibar auf dem Zimmer, private Aktivitäten/Ausflüge, sowie private Telefonkosten.

5. Sonstiges

RTL II steht es frei, die Aktion nach eigenem Ermessen jederzeit teilweise oder insgesamt einzustellen. Zudem behält sich RTL II das Recht vor, die Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung und ohne Haftungsübernahme zu ändern, wenn Umstände außerhalb des Kontrollbereichs von RTL II dies erfordern.

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll stattdessen eine Bestimmung treten, die der unwirksamen Bestimmung nahekommt und unter Berücksichtigung der Interessenlage dem wirtschaftlich gewollten Zweck entspricht. Im Falle von Lücken soll diejenige Bestimmung als vereinbart gelten, die die Parteien vereinbart hätten, wäre ihnen die Lücke bewusst gewesen.

Es gilt deutsches Recht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.