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Das müssen Diesel-Fahrer wissen!

Was tun mit dem Diesel?

Was früher als Garant für umweltfreundliche Fortbewegung galt, wird jetzt viel mehr zum Schreck aller Autoverkäufer. Mit dem Aufdecken des Diesel-Skandals stehen jetzt Selbstzünder-Modelle in der Kritik, die lediglich die Euro Normen 1 bis 5 erfüllen.

Frage Nummer 1: Soll ich mein Auto jetzt verkaufen?

Angedrohte Fahrverbote machen es momentan schwer einen Diesel zu verkaufen. Ein Indiz dafür: im Schnitt stehen Selbstzünder über 100 Tage bei den Händler auf dem Hof - deutlich länger als vergleichbare Benziner (80 Tage).

Allgemein liegt der Wertverlust für einen drei Jahre alten Diesel momentan bei 45,8 Prozent. Das heißt, ein Golf mit einem Neupreis von 20.000 Euro bringt nach dieser Zeit nur noch knapp 11.000 Euro.

In unserem Test haben wir verschiedenen Autohändlern einen Audi A3 Diesel, Baujahr 2013 mit Euro 5, angeboten. Den eigentlichen Restwert von 13.000 wollte uns jedoch keiner zahlen. Mit Verweis auf den Dieselskandal gab´s im Schnitt nur circa 8000 Euro.

Wenn du wissen willst was dein Auto wert ist, hast du auf www.mobile.de/motorverkauf oder kostenpflichtig auf www.schwacke.de die Möglichkeit dazu.

Fazit: Die Preise für gebrauchte Diesel sind gesunken, aber es gibt momentan keinen Grund für Panikverkäufe. Unser Experte Rolf Cosse von der Deutschen Gesellschaft Automobiles Kulturgut e.V. empfiehlt: „Ruhe bewahren und Tee trinken bis wirklich alle Entscheidungen gefällt sind.“

Weiterführende Links:

https://www.adac.de/der-adac/verein/aktuelles/dieselfragen/ 

https://www.dat.de/de-de/aktuell/news/dat-diesel-barometer-september-1063.html

Frage Nummer 2: Soll ich ein Software-Update machen?

Unser Experte Rolf Cosse empfiehlt, selbst aktiv zu werden und bei den entsprechenden Fachwerkstätten nachzufragen. Wer von VW oder anderen betroffenen Herstellern eine Benachrichtigung erhalten hat, sieht sich eh in der Pflicht, so Cosse: „Wenn das Auto Bestandteil einer Rückholaktion ist, dann musst Du das machen.“

Wichtig sind diese Maßnahmen nicht nur, um die Emissionswerte der Fahrzeuge zu verbessern, sondern auch, um in Zukunft noch den betroffenen Diesel fahren zu können. Rechtlich hätte zum Beispiel das Kraftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, entsprechenden Fahrzeugen den Betrieb zu untersagen. Laut VW sind bisher circa zwei Millionen Fahrzeuge nachgerüstet worden.

Fazit: Wer also auf der sicheren Seite sein und zudem die Umwelt schonen möchte, sucht eine Werkstatt auf und lässt seinen Diesel updaten.

Weiterführende Links:

https://www.verbraucherzentrale.de/vw-skandal

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/vwabgasskandal-gewaehrleistungsfrist-fuer-betroffene-laeuft-ende-2017-aus-13658

Frage Nummer 3: Soll ich einen Anwalt einschalten?

Wer den Wertverlust seines Diesels durch den Abgasskandal nicht hinnehmen möchte, kann auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen und Klage einreichen, um an sein Geld zu kommen.

Zahlreiche Landgerichte haben bereits zu Gunsten der Kunden entschieden und festgestellt, dass zum Beispiel VW „vorsätzlich getäuscht“ hat.

Das Einschalten eines Anwalts ist aber nur für Diesel-Fahrer mit einer Rechtschutzversicherung ohne Kosten. Viele Autobesitzer sind jedoch über die Zugehörigkeit zu einem Autoclub wie dem ADAC mitversichert. Eine ADAC-Mitgliedschaft inklusive Rechtschutzversicherung kostet 49 Euro pro Jahr und ist generell zu empfehlen. Gute Rechtsschutzversicherungen von unabhängigen Anbietern gibt es schon ab knapp 15 Euro pro Monat.

Geklagt wird in der Regel auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das heißt, das Fahrzeug geht zum Hersteller zurück und der Geschädigte erhält sein Geld wieder. Dieses Verfahren wird vor allem aus praktischen Gründen angewandt, weil derzeit andere juristische Schritte schwierig sind.

Fazit: Wer einen Anwalt in Anspruch nehmen möchte, kann oft sein Auto zurückgeben und erhält Geld. Ein Sieg Davids gegen Goliath ist auch hier möglich.

Weiterführende Links:

https://www.verbraucherzentrale.de/vw-skandal

http://www.verbraucherritter.de/?pi=assdk3

https://www.auto-rueckabwicklung.de

Frage Nummer 4: Ab wann lohnt sich die Dieselprämie?

Die Dieselprämie wurde nach dem Krisengipfel der betroffenen Autohersteller eingeführt. Dadurch sollen die Fahrer alter Dieselautos zum Kauf von diesmal hoffentlich sauberen Autos angeregt werden. Dabei können Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 oder schlechter gegen ein neues Diesel-, Benzin-, Hybrid- oder Elektromodell eingetauscht werden. Je nach Hersteller sind die Bedingungen für den Erhalt der Prämie unterschiedlich.

Top 5 der Dieselprämien:

1. VW: 2000 - 10.000 Euro (Verschrottung Altwagen, je nach Neuwagen, z.B.: für Golf 5000 Euro)

2. Hyundai: 2500 - 10.000 Euro (Inzahlungnahme Altwagen, je nach Neuwagen, z.B.: für Santa Fe 10.000 Euro)

3. Ford: 1750 - 8000 Euro (Verschrottung Altwagen, Mindestalter, je nach Neuwagen, z.B. für Focus 5000 Euro)

4. Renault: 2000 - 7000 Euro (Inzahlungnahme Altwagen, je nach Neuwagen, z.B.: für Mégane 5000 Euro)

5. Opel: 1750 - 7000 Euro (Verschrottung Altwagen, je nach Neuwagen, z.B. für Astra 5000 Euro)

Besonders lohnt sich die Prämie also bei jenen Fahrern, die mit einem Euro-1 bis Euro-3-Diesel unterwegs sind und eh ein neues Auto kaufen wollten.

Vorschnell sollte man trotzdem nicht kaufen. Besonders wenn der Restwert des einzutauschenden Wagens über der Prämie liegt und eine Inzahlungnahme nicht möglich ist.

Außerdem empfiehlt es sich, nicht auf den Handel mit dem Fahrzeughändler zu verzichten. Da die Prämie vom Hersteller bezahlt wird, ist der Handlungsspielraum des anbietenden Autohauses noch nicht ausgeschöpft.

Fazit: Die Dieselprämie lohnt sich nur, wenn mein Tausch-Fahrzeug nicht mehr wert ist als die Prämie. Aber: Wer sich einfach kein neues Auto leisten kann, wird die Prämie nicht in Anspruch nehmen.

Weiterführender Link:

https://www.adac.de/der-adac/motorwelt/reportagen-berichte/auto-innovation/umweltpraemie/

Frage Nummer 5: Drohen Fahrverbote?

Das Problem: Viele Städte erwägen derzeit absolute oder teilweise Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, um ihre zu hohen Feinstaubwerte, etc. zu reduzieren. Besonders im Fokus: Fahrzeuge mit Euro Norm 1 bis 5.

Ältere Selbstzünder werden schon seit 2007 aus den Innenstädten verbannt, um die Luftqualität zu verbessern. Möglich wurde dies durch die Einführung der sogenannten Umweltplaketten. Neueren Modellen bis 2014 droht jedoch momentan ein ähnliches Schicksal. Und auch wer sein Euro 5-Auto auf Euro 6 nachrüsten möchte, ist laut einem Gerichtsbeschluss trotzdem nicht vor Fahrverboten gefeit, weil Großstädte wie Stuttgart ihren Luftreinhalteplan nicht einhalten können.

Ab September 2017 gilt für Neuwägen die Abgasnorm 6c, was realere Alltagswerte ermöglichen soll. Wie lange jedoch diese vor Verboten schützt, weiß keiner. In Planung sind Fahrverbote derzeit unter anderem in Hamburg, Stuttgart und München. Weitere werden möglicherweise folgen.

Fazit: Auch hier warnt unser Experte, dass schon jetzt Fahrverbote für Euro 5-Ölbrenner bestehen. Und auch den nach Euro 6 Zertifizierten könnte bald das Aus drohen.

Weiterführender Link:

https://www.bussgeldkatalog.org/diesel-fahrverbot/#dicke_luft_durch_dieselautos_ein_fahrverbot_soll_helfen