RTLZWEI Fernsehgewinnspiele: Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an Fernsehgewinnspielen sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

§ 1 Fernsehgewinnspiele

Die Fernsehgewinnspiele werden von RTL2 in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), welche die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt. RTL2 vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. RTL2 wird hierdurch zu keiner eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie sind im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.

§ 2 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt an entgeltlichen Gewinnspielen sind, sofern nicht anders ausdrücklich angegeben, Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. An Personen unter 14 Jahren erfolgt keine Gewinnausschüttung. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer / ihres Erziehungsberechtigten. Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel per Telefon und / oder SMS. Per Telefon und / oder SMS ist die Teilnahme nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich, es sei denn, bei dem jeweiligen Gewinnspiel sind gesonderte Telefon- und / oder Kurzwahlnummern für eine Teilnahme aus dem Ausland angegeben. Die Teilnahme per Telefon und Tarifierung des Anrufs erfolgt bereits dann, wenn der Anrufer eine automatische Bandansage hört. Per SMS nimmt der Mitspieler teil, wenn er eine SMS mit seiner Antwort an die angegebene Kurzwahlnummer sendet und diese bestimmungsgemäß zugeht.

(a) Anrufbeantworter-Modus:

Alle Teilnehmer haben während der gesamten Dauer des Gewinnspiels die gleiche Chance sowie die grundsätzliche Möglichkeit ausgewählt zu werden. Die Auswahl des Gewinners ist dem Zufallsprinzip unterworfen. Zur Bewältigung der eingehenden Anrufe werden entsprechende technische Mechanismen eingesetzt, z.B. ein an die Erwartungen hinsichtlich des Anrufvolumens angepasster Vorzählfaktor. Alle Anrufer, die von diesem technischen Zufallsmechanismus ausgewählt werden, können ihre Antwort unter Angabe von Telefonnummer, Namen und Anschrift auf dem automatischen Anrufbeantworter hinterlassen. Bei der Gewinnerermittlung können nur die Anrufe berücksichtigt werden, bei denen alle Angaben vollständig und deutlich zu verstehen sind. Haben bei einem Gewinnspiel mehrere auf dem Anrufbeantworter registrierte Anrufer und SMS-Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.

(b) Leitungsspiel-Modus mit -Variante:

In dieser Abwandlung des Leitungsspiel-Modus geht es darum, auf einem der angebotenen Teilnahmewege einen genannten Begriff zu treffen. Dies kann z.B. ein Ort oder Gegenstand sein (“Finden Sie die Insel für Ihre Gewinnchance.“). Der Teilnehmer, der den genannten Begriff trifft, nimmt am Gewinnspiel teil. Aus allen Teilnahmen mit richtiger Lösung wird per Los der Gewinner ermittelt.

(4) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer) ist der Teilnehmer verantwortlich.

(5) Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4). Der Gewinner wird schriftlich und / oder telefonisch informiert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keiner weiteren Bestätigung des Gewinners durch Rückruf einer Premium-Dienste (0900)-, Massenverkehrsdienste (0137)-, Geteilte-Kosten-Dienste (0180)- oder ähnlicher Mehrwert-Rufnummer (früher 0190) bedarf. Derartige Aufforderungen stammen nicht von RTL2. Wir empfehlen daher dringend, diese Aufforderungen zu ignorieren, da sie nach unserer Kenntnis betrügerischen Zwecken dienen.

(6) Jeder Anruf aus dem Festnetz kostet EUR 0,50. Anrufe, die aus einem Mobilfunknetz geführt werden, unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Tarifmodellen des jeweiligen Mobilvertragspartners. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind deutlich teurer.

(7) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs jeder SMS (0,50 €) gilt die protokollierte Uhrzeit des Eingangs der SMS bei dem von RTL2 beauftragten Dienstleister digame. SMS, die nach Ende des jeweiligen Gewinnspiels eingehen, werden nicht berücksichtigt. Eine Rückerstattung von Kosten findet in diesem Fall nicht statt. RTL2 ist nicht für Verzögerungen bei der SMS-Verarbeitung / -Weiterleitung seitens der Netzbetreiber verantwortlich und haftet nicht für Schäden, die aus derartigen Verzögerungen entstehen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter von RTL2, der jeweils für die Sendungsherstellung verantwortlichen Produktionsfirmen, der beteiligten Provider, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich RTL2 das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht.

(5) RTL2 behält sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Zuschauern erforderlich erscheint.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden oder ist nur ein Lösungswort zu nennen, entscheidet das Los. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, es sei denn, Mehrfachgewinne sind ausdrücklich zulässig.

(2) Die Lösung zum Gewinnspiel wird, mit der namentlichen Nennung des Gewinners, auf der Website von RTL2 www.rtl2.de für einen Zeitraum von mindestens 3 Tagen veröffentlicht.

(3) Der Gewinner des Staffelpreises wird von RTL2 oder dem Kooperationspartner in der Regel innerhalb von einer Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung und der Gewinner kann zudem auf der RTL2-Website, im RTL2-Teletext und/oder der Website des Kooperationspartners namentlich veröffentlicht werden. Die öffentliche Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden. RTL2 ist berechtigt, dem Kooperationspartner des jeweiligen Gewinnspiels die Daten des Gewinners zu übermitteln, um so die Gewinnabwicklung zu ermöglichen.

Für die Richtigkeit der angegebenen Postadresse/Telefonnummer ist der Teilnehmer verantwortlich.

Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 2 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

(4) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe, o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

(5) Sachpreise und Gewinngutscheine werden direkt vom Preissponsor oder von einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Ausstrahlung des Gewinnspiels im Fernsehen. Diese Frist ist jedoch nicht bindend und kann vom jeweiligen Preissponsor jederzeit verlängert werden.

Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors.

Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner muss zusätzlich zu seiner Adresse eine Alternativadresse in seiner unmittelbaren Umgebung angeben. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass bei seiner Abwesenheit der Gewinn an diese Alternativadresse geliefert wird. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Alternativadresse eine zur Entgegennahme des Gewinns bereite Person an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

(6) Geldgewinne werden in der Regel innerhalb einer Frist von einer Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels auf das Bankkonto des Gewinners überwiesen. Zu diesem Zwecke hat der Gewinner - auf Anforderung - seine Bankverbindung anzugeben. Die angegebene Bankverbindung kann zum Zwecke der Überweisung des Geldgewinns an den jeweiligen Kooperationspartner weitergeleitet werden.

Für den Modus der Sofort- oder Blitzüberweisung ist die zeitnahe Bereitstellung der Bankverbindung, sowie die Verifikation des Gewinners erforderlich. Der Gewinner wird daher aufgefordert, zeitnah einen Scan / ein Foto seines Personalausweises mitsamt einer Bankverbindung, auf die das Geld per Sofort- / Blitzüberweisung überwiesen werden soll, einzureichen. Bei der Kontaktaufnahme wird an den jeweiligen Gewinner eine E-Mail-Adresse kommuniziert, an die der Scan / das Foto des Personalausweises und der Bankverbindung übermittelt werden muss. Sobald die Kontaktdaten des Gewinners vorliegen, wird der Gewinnbetrag auf das genannte Konto überwiesen. Bei Verzögerungen durch ausbleibende Übermittlung der Gewinner-Daten verzögert sich die Überweisung des Gewinnbetrags entsprechend. Nach 7 Tagen ohne Einreichen des Scans / Fotos des Personalausweises und der Bankverbindung ist RTL2 berechtigt, einen neuen Gewinner zu ermitteln.

Es bleibt jedoch vorbehalten, den Geldgewinn per Verrechnungsscheck an die vom Gewinner angegebene Postadresse zu übersenden.

(7) Gewinne werden in der Regel nicht in bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein des Kooperationspartners in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns. Der Gutschein muss auf einmal eingelöst werden. Auch Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt.

(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.

(9) Soweit es sich um ein „On-Air“-Gewinnspiel (Gewinnspiele, bei denen eine Live-Sendungseinbindung des qualifizierten Teilnehmers erforderlich ist) handelt, versucht der Veranstalter, den qualifizierten Teilnehmer sofort nach Ziehung telefonisch zu erreichen. Der qualifizierte Teilnehmer muss in diesen Fällen während der Sendungsdauer unter der von ihm angegebenen Telefonnummer erreichbar sein. Kann der qualifizierte Teilnehmer nach mindestens 10 Freizeichentönen nicht erreicht werden, schaltet sich der Anrufbeantworter bzw. die Mailbox ein oder ist sein Telefonanschluss besetzt, entsteht kein Gewinnanspruch des ursprünglichen qualifizierten Teilnehmers. In diesem Fall kann ein neuer qualifizierter Teilnehmer gezogen werden. Dies ist zwingend erforderlich, um den Sendeablauf, bei dem die Gewinner für die Aufzeichnung benötigt werden, nicht zu gefährden.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Gewinner muss offensichtliche Mängel des Staffelgewinns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gewinns beim Preissponsor rügen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Fristversäumung bestehen keine Gewährleistungsansprüche mehr für offensichtliche Mängel.

(2) RTL2 haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Kooperationspartner gestifteten Preise und/ oder für die Insolvenz des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung.

(3) RTL2 haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von RTL2 (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt werden. Unberührt bleiben Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(4) Der Kooperationspartner bzw. Preissponsor haftet nur für solche Schäden, welche er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen aufgrund der Verletzung von Kardinalspflichten oder durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht hat. Hiervon bleibt ausdrücklich die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unberührt.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

RTL2 behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht RTL2 insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann RTL2 von dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

§ 7 Hinweise zum Telefonierverhalten

Bitte achten Sie bei der Teilnahme an den von uns veranstalteten Gewinnspielen und Votings auf Ihr Telefonierverhalten.

§ 8 Hinweise zu Sperrmöglichkeiten

Sollten Sie eine Eingrenzung Ihres Budgets für Gewinnspiele über 01379 Nummern oder per SMS wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Telekommunikationsanbieter in Verbindung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu einer vollständigen Sperrung dieser Dienste, gerade wenn Sie die Nutzung durch Minderjährige unterbinden wollen.

§ 9 Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Personenangaben für die Dauer des Gewinnspiels und dessen Abwicklung von RTL2 oder einem von RTL2 beauftragten Dritten gespeichert werden dürfen. Ebenfalls ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten an den jeweiligen Kooperationspartner des Gewinnspiels oder an die den Kooperationspartner betreuende Agentur zur Gewinnabwicklung übermittelt werden dürfen und dieser oder diese sie ebenfalls zur Gewinnabwicklung speichern darf.

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per schriftlichen Widerruf gegenüber RTL2 die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben.

Im Rahmen von TV-Gewinnspielen setzen wir für die Verarbeitung von Daten einen Dienstleister ein. Der Zugriff des Dienstleisters auf Ihre Daten ist auf das erforderliche Maß begrenzt. Unser Dienstleister ist die digame GmbH, Schanzenstr. 38, 51063 Köln und ist als sogenannter Auftragsverarbeiter eingebunden. Die Daten dürfen nur nach unseren Weisungen verarbeitet werden.

Eine Kontaktaufnahme kann schriftlich unter kundenbetreuung@digame.de vorgenommen werden.

§ 10 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.

(4) Die Teilnahmebedingungen dürfen von RTL2 jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform