Teilnahmebedingungen - "RTL II überrascht"

1. Allgemeines

Die Aktion ist ein Angebot der RTL2 Fernsehen GmbH & Co KG (RTL II), Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald. Bei der Aktion kann der Bewerber sich und eine Person seiner Wahl für die Mitwirkung an der Produktion einer TV- Sendung mit dem Arbeitstitel „RTL II überrascht“ (nachfolgend „Sendung“) bewerben. Die Sendung wird durch Joker Productions GmbH, Thebäerstr. 17, 50823 Köln (nachfolgend „Produktionsfirma“) hergestellt.

Die Teilnahme setzt die Bestätigung der Geltung der Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung sowie deren Einhaltung voraus.

RTL II wählt aus allen Einsendungen gemeinsam mit der Produktionsfirma redaktionell in freiem Ermessen die Bewerber aus, die zur Mitwirkung an der Produktion der Sendung eingeladen werden.

Mit der Anmeldung stimmt der Bewerber diesen Teilnahmebedingungen zu.

2. Zeiten und Fristen

Der Zeitraum für die Bewerbung endet am 30.11.2016. Die in Frage kommenden Bewerber werden von RTL II und/oder der Produktionsfirma zeitnah nach Teilnahmeschluss kontaktiert.

3. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme bei der Aktion sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Dies gilt ebenso für die Person, die von RTL II überrascht werden soll. Die Teilnahme ist entgeltfrei.

Die Teilnahme setzt die Angabe von Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Anschrift und Wohnort sowie Angaben zu der zu überraschenden Person, sowie des Lieds, mit dem die Person überrascht werden soll, voraus. Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein.

Der Bewerber wird sich und eine Person seiner Wahl nur bewerben, sofern er, im Fall seiner Auswahl durch RTL II, tatsächlich bereit und fähig ist an der Sendung mitzuwirken und nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgeht, dass es die Person seiner Wahl ebenfalls ist.

4. Anforderungen an Foto und Video

Das Foto / Video muss von guter Qualität sein, wie sie mit einem aktuellen Smartphone erreicht werden kann. Foto / Video darf nicht überbelichtet oder zu dunkel sein. Die Bewerber sollen gut erkennbar sein.

Folgende Bild-Formate können im rtl2.de-Webformular hochgeladen werden: jpg, .gif, .png, .bmp.

Das eingeschickte Foto darf keine Rechte Dritter verletzten (z.B. Urheber- oder Markenrechte), rechtswidrig sein, beleidigenden, vulgären und/oder werbenden Inhalt haben.

Der Inhalt darf auch keine politische Botschaft vermitteln.

5. Nutzungsrechte an den Inhalten

Mit der Einsendung räumt der Einsendende (nachfolgend „Bewerber“ genannt) RTL II unwiderruflich und unentgeltlich das räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränkte sowie ausschließliche Recht ein, seine Fotos unter Nennung seines Namens insbesondere in der Sendung zu veröffentlichen und zu nutzen und dieses Recht auch an Dritte zu übertragen.

Der Bewerber versichert, dass alle auf den Fotos abgebildeten Personen mit der Übermittlung der Bilder an RTL II sowie mit der Nutzung und Bearbeitung der Bilder durch RTL II einverstanden sind.

RTL II prüft die eingeschickten Fotos vor einer möglichen Veröffentlichung, z. B. bei rtl2.de oder in den RTL II Social-Media-Kanälen, auf deren Vereinbarkeit mit rechtlichen Vorschriften, ist aber nicht zu einer Prüfung verpflichtet.

6. Verstoß gegen Teilnahmebedingungen

Verstößt der Bewerber gegen diese Teilnahmebedingungen oder verletzen die Fotos und/oder der Text diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen, ist RTL II jederzeit berechtigt, den Bewerber von der Aktion auszuschließen.

7. Datenschutz

Der Bewerber ist damit einverstanden, dass seine Fotos im Zusammenhang mit dem Vornamen und Nachnamen in der Sendung und im Zusammenhang mit der Sendung insbesondere bei rtl2.de und in den RTL II Social-Media-Kanälen publiziert werden.

Der Bewerber ist damit einverstanden, dass er von RTL II und oder der Produktionsfirma kontaktiert wird.

Der Bewerber ist zudem damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten, Fotos und Texte von RTL II zur Auswertung an die Produktionsfirma weitergeleitet werden. Die Anmeldedaten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Bewerbers nicht an weitere Dritte weitergegeben.

8. Sonstiges

RTL II steht es frei, die Aktion nach eigenem Ermessen jederzeit teilweise oder insgesamt einzustellen. Zudem behält sich RTL II das Recht vor, die Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung und ohne Haftungsübernahme zu ändern, wenn Umstände außerhalb des Kontrollbereichs von RTL II dies erfordern.

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll stattdessen eine Bestimmung treten, die der unwirksamen Bestimmung nahe kommt und unter Berücksichtigung der Interessenlage dem wirtschaftlich gewollten Zweck entspricht. Im Falle von Lücken soll diejenige Bestimmung als vereinbart gelten, die die Parteien vereinbart hätten, wäre ihnen die Lücke bewusst gewesen.

Wenn bei bestimmten Begriffen nur die männliche Form gewählt wurde, so geschieht dies nur aus Gründen der Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter.

Es gilt deutsches Recht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.