GRIP sucht den Superfan
Allgemeines
Wenn bei bestimmten Begriffen nur die männliche Form gewählt wurde, so geschieht dies nur aus Gründen der Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter.
1.
Die Aktion ist ein Angebot der RTL2 Fernsehen GmbH & Co KG (folgend: RTL II), Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald. Bei der Aktion zum 10-jährigen Jubiläum der Autosendung GRIP können GRIP-Fans (folgend: Teilnehmer) via Webformular bei RTL2.de ein Foto und ein kreatives Video an RTL II schicken. In dem Video soll der Teilnehmer erklären und zeigen, warum er und niemand anderes als größter GRIP-Fan aller Zeiten und mithin als GRIP-Superfan gelten darf. Zu gewinnen gibt es bei der Aktion einen von der GRIP-Produktion aufbereiteten VW T2 Baujahr 1972, der so genannte „Zwitter-Bus“ - alte Front, neues Heck (folgend „GRIP T2“).
Die hochgeladenen Fotos und Videos werden von RTL II redaktionell bewertet. RTL II trifft anschließend in freiem Ermessen eine Auswahl an Foto-Video-Kombinationen und präsentiert diese bei RTL2.de in einem öffentlichen Voting den Usern. Derjenige, dessen Foto-Video-Kombination bei dem Voting die meisten Stimmen (Votes) von den Usern erhält, gewinnt den GRIP T2.
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Aktion. Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer diesen Teilnahmebedingungen zu.
2. Zeiten und Fristen
Der Zeitraum für den Upload des Fotos und des Videos (Einsendung) beginnt am 10.11.2017 und endet am 28.11.2017, 14:00 Uhr. Fotos und Videos, die außerhalb dieses Zeitraums eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Das Voting der redaktionell ausgewählten Fotos und Videos findet statt von 29.11.2017 bis 05.12.2017, 12:00 Uhr. Derjenige, dessen Foto-Video-Kombination die höchste Anzahl an Stimmen („Votes“) erhält, siegt. Nur einer der Teilnehmer geht als Sieger aus dem Voting hervor. Bei Stimmengleichstand entscheidet das Los. Der Sieger wird zwischen dem 05.12.2017 und dem 06.12.2017 von RTL II benachrichtigt. Es erfolgen maximal drei Kontaktversuche via Telefon und/oder E-Mail an mindestens zwei Tagen und im Abstand von je mindestens sechs Stunden. Gelingt es RTL II in diesem Zeitraum nicht, den Sieger zu kontaktieren und eine Antwort zu erhalten, so kann RTL II den Sieger vom Gewinn ausschließen und den Votingteilnehmer mit der zweithöchsten Anzahl an Stimmern als Sieger kontaktieren.
Der Sieger bekommt den GRIP T2 am 10.12.2017 auf der Essen Motor Show überreicht. Die für das Voting qualifizierten Teilnehmer sowie der spätere Sieger des Votings der Aktion dürfen per E-Mail oder Telefon von RTL II unterrichtet werden.
3. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme bei der Aktion sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und über einen Personalausweis verfügen. Die Teilnahme ist entgeltfrei. Die Teilnahme setzt das Einsenden eines Fotos und Videos unter Angabe der folgenden Daten voraus: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift, sowie die Angabe, ob ein gültiger Personalausweis vorhanden ist. Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein. Die mehrfache Teilnahme einer Person mit mehreren Fotos und Videos ist nicht gestattet. Weiterhin ist erforderlich, dass der Teilnehmer keine Vereinbarungen mit Dritten abgeschlossen hat, die seine Teilnahme an der Aktion ausschließen. Eine Teilnahme an der Aktion ist nur einzeln möglich. Springt ein Teilnehmer im Verlauf der Aktion ab, so hat das den Ausschluss ohne Möglichkeit auf Wiederholung von der Aktion zur Folge.
Im Fall des Votingsieges erklärt sich der Teilnehmer bereit, RTL II und Pressevertretern am Tag der Gewinnübergabe (10.12.2017) auf der Essen Motor Show für Bild- und Tonaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Die im Kontext dieser Dreharbeiten entstehenden Aufnahmen dürfen vollumfänglich durch RTL II ausgewertet werden - z. B. im TV, auf eigenen digitalen Produkten (z. B. RTL2.de) und auf den Social-Media Auftritten des Senders. Auch eine Weitergabe des Materials an Dritte ist gestattet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung des Materials. Der Teilnehmer erklärt sich zudem bereit, einen branchenüblichen Total-buy-out-Vertrag der Produktionsfirma BurdaStudios Pictures GmbH für das Aufnahmematerial zu unterzeichnen. Es dürfen vom Sieger keine Fotos oder Videos von den Dreharbeiten auf der Essen Motor Show veröffentlicht werden. Vom Dreh unabhängig entstandene Fotos von Moderatoren / Filmteam dürfen nur nach deren Zustimmung und außerdem, nicht vor Ausstrahlungstermin veröffentlicht werden, sofern das Material von der Essen Motor Show in einer GRIP-Sendung verwertet wird.
4. Anforderungen an das Foto
Das Foto muss den Teilnehmer zeigen. Ratsam ist es, ein gutes Foto einzuschicken. Denn wenn der
Teilnehmer es ins Voting schafft, werden die User eher einem Teilnehmer ihre Stimme geben, der ein gutes Bild von sich aufzuweisen hat.
Das Foto darf eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.
Das Foto sollte eine ausreichende Bildqualität aufweisen. Empfehlenswert ist eine Auflösung von mindestens 720p (1.280 x 720 Pixel).
Der Inhalt des Fotos darf keine Rechte Dritter verletzten (z. B. Urheber- oder Markenrechte), rechtswidrig sein, beleidigenden, vulgären und/oder werbenden Inhalt haben. Das Foto darf auch keine politische Botschaft vermitteln.
5. Anforderungen an das Video
Das Video muss eigene, vom Teilnehmer erstellte Aufnahmen enthalten. Sollte der Teilnehmer es ins Voting schaffen, wird ihm ein cooler, kreativer Clip mehr Votingstimmen bescheren, als ein langweiliger.
Das Video sollte zwischen 1 und 3 Minuten lang sein (Richtwert).
Das Video darf die Dateigröße von 1 GB nicht überschreiten.
Das Video sollte eine ausreichende Bild und Tonqualität aufweisen. Empfehlenswert ist die
Aufnahme mit einer Auflösung von mindestens 720p (1.280 x 720 Pixel).
Das Video soll nach Möglichkeit im Querformat erstellt sein, nicht im Hochformat.
Das Video sollte enthalten:
- Vorstellung des Teilnehmer
- Erklärung des Teilnehmers, warum er der größte GRIP-Fan aller Zeiten ist und daher als GRIP-Superfan gelten darf.
Der Inhalt des Videos darf keine Rechte Dritter verletzten (z.B. Urheber- oder Markenrechte), rechtswidrig sein, beleidigenden, vulgären und/oder werbenden Inhalt haben. Das Video darf auch keine politische Botschaft vermitteln.
Der Inhalt des Videos darf insbesondere keine Handlungen zeigen, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Teilnehmer, die z. B. in ihrem Video entgegen der Straßenverkehrsordnung rechts überholen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
6. Nutzungsrechte an dem Fotos und dem Videos
Mit der Einsendung und Anmeldung räumt der Teilnehmer RTL II unentgeltlich das räumlich und sachlich unbeschränkte sowie nicht-ausschließliche Recht ein, für die Dauer und den Zweck der Aktion Foto und Video unter Nennung seines Namens und Wohnortes zu veröffentlichen und zu nutzen und dieses Recht auch an Dritte zu übertragen. Insbesondere überträgt der Teilnehmer das Bearbeitungsrecht.
7. Auswahl des Videos und des Fotos
RTL II prüft den Inhalt der eingesendeten Fotos und Videos und veröffentlicht und nutzt nach eigenem Ermessen eine Auswahl der Einsendungen bei RTL2.de für ein Voting. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einstellung und Veröffentlichung des eingesendeten Fotos oder Videos. RTL II behält sich vor, das Voting abzusagen, wenn zu wenige geeignet Videos eingesandt werden. In diesem Fall wird der GRIP T2 unter allen Teilnehmern am Gewinnspiel verlost.
RTL II prüft Fotos und Videos auf Ihre Vereinbarkeit mit rechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf jugendschutzrechtliche Vorgaben, s. Ziffer 4 und 5, ist dazu aber nicht verpflichtet.
8. Der Gewinn
Der Gewinner erhält den von der GRIP-Produktion nach deren individuellen Vorstellungen und Ermessen aufbereiteten und umgebauten GRIP T2 als Preis. Dabei handelt es sich nicht um einen Neuwagen, sondern um ein gebrauchtes Fahrzeug. Zustand und Ausstattung des Fahrzeugs entsprechen nicht dem Originalzustand. Teile des Fahrzeugs wurden (auch von Vorbesitzern) erneuert und überholt. Sämtliche Arbeiten der GRIP-Produktion an dem GRIP T2 wurden mit der eigenüblichen Sorgfalt der GRIP-Produktion durchgeführt. Der GRIP T2 wird in dem Zustand an den Gewinner übergeben, den er durch Umbau und Aufbereitung seitens der GRIP-Produktion erhalten hat.
Bei Übergabe wird mit dem Gewinner ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand und die Beschaffenheit des GRIP T 2 inklusive (technischer) Ausstattung sowie die durch die GRIP-Produktion durchgeführten Umbauarbeiten beschreibt.
Dieser Zustand des GRIP T2 bei Übergabe gemäß dem Übergabeprotokoll, einschließlich aller etwaigen offenen und verdeckten Sachmängel, ist der vereinbarte Zustand. Eine Haftung für diese Sachmängel wird von RTL II nicht übernommen, soweit keine Garantie für die Beschaffenheit durch RTL II übernommen wurde oder ein Sachmangel arglistig verschwiegen wurde. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer 10.
Der GRIP T2 wird mit TÜV und H-Papieren übergeben.
Die Produktionsfirma BurdaStudios Pictures GmbH schließt eine Classic-Car-/Oldtimer-Versicherung ab und überreicht die entsprechenden Unterlagen an den Gewinner.
Der Wert des Gewinns ist nicht ersatzweise bar auszahlbar.
Der Anspruch des Siegers auf den Gewinn ist nicht übertragbar.
9. Ablauf der Gewinn-Übergabe
Der aus dem Voting hervorgehende Sieger bekommt den GRIP T2 am 10.12.2017 auf der Essen Motor Show überreicht. Die Übergabe wird mit Bild- und Tonaufnahmen von RTL II begleitet. Dazu ist es erforderlich, dass der Sieger persönlich vor Ort anwesend ist. Der Sieger wird von RTL II zwischen dem 05.12.2017 und 06.12.2017 über den Gewinn informiert, sodass er rechtzeitig nach Essen reisen kann. Die Reise des Siegers zur Essen Motor Show nach Essen findet statt vom 9.12.2017 bis 11.12.2017. Der Gewinn ist für eine Person (keine Begleitperson/en) und umfasst - abhängig vom Wohnort des Teilnehmers - die Anreise mit Bahn (2. Klasse) oder Flugzeug (Economy) aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, eine Übernachtung in einem Hotel bis vier Sterne inklusive Frühstück. Die Anreise vom Wohnort zum Bahnhof/Flughafen ist im Gewinn nicht inbegriffen. Nicht übernommen werden Extras wie: Konsum von Alkohol, Minibar auf dem Zimmer, private Aktivitäten / Ausflüge, die außerhalb des Events stattfinden, sowie private Telefonkosten. Es entstehen dem Gewinner für Reise
und Unterkunft prinzipiell keine Kosten. Ist der Sieger nicht bereit, den Gewinn persönlich in Essen überreicht zu bekommen und für Berichterstattung im Rahmen der Preisübergabe zur Verfügung zu stehen, steht es RTL II frei, den Gewinn des GRIP T2 unter den anderen Teilnehmern des Gewinnspieles zu verlosen und den Votingsieger vom Gewinn auszuschließen.
Der Gewinner kann den GRIP T 2 am 10.12.2017 nicht direkt mitnehmen, da das Verlassen der Halle auf der Essen Motor Show nicht vor Montag, 11.12.2017 möglich ist. Der GRIP T2 wird ohne Zulassung übergeben. Der Gewinner kann den GRIP T2 anschließend selbst anmelden und muss ihn selbst auf eigene Kosten abtransportieren.
Es gelten im Übrigen die AGB zu RTL II Gewinnspielen. Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesen Teilnahmebedingungen und den AGB von RTL II zu Gewinnspielen haben diese Teilnahmebedingungen Vorrang.
10. Haftung/Freistellung
RTL II haftet im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Im Fall der nur fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von RTL II auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Eine weitergehende Haftung von RTL II besteht nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Vertreter und Organe von RTL II.
Soweit Dritte Ansprüche gegen RTL II wegen der Verbreitung des Fotos oder Videos geltend machen, stellt der Teilnehmer RTL II auf erstes Anfordern gegenüber allen Ansprüchen (inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) frei, sofern er im Falle von Schadensersatzansprüchen nicht darlegen und beweisen kann, dass kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
11. Verstoß gegen Teilnahmebedingungen
Verstößt der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder verletzen sein auf der Website RTL2.de eingestelltes Video oder sein Foto diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen, ist RTL II jederzeit berechtigt, den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen und Foto und Video wieder von der Webseite zu entfernen. Das gleiche gilt bei Versuchen die Abstimmung in irgendeiner Art zu manipulieren, bzw. bei Manipulation der Abstimmung.
12. Datenschutz
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Foto und sein Video für die Dauer der Aktion und für die Durchführung der Aktion im Zusammenhang mit seinem Namen und Wohnort gezeigt und genutzt werden.
Der Teilnehmer ist zudem damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Aktion durch RTL II erhoben, gespeichert, verarbeitet und zu diesem Zweck an die Produktionsfirma BurdaStudios Pictures GmbH weitergeleitet werden. Die Anmeldedaten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmer nicht an Dritte weitergegeben.
13. Sonstiges
RTL II steht es frei, die Aktion nach eigenem Ermessen jederzeit teilweise oder insgesamt einzustellen. Der Teilnehmer hat insbesondere keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Nutzung seines Fotos und Videos oder den im Rahmen der Dreharbeiten erstellten Aufnahmen. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll stattdessen eine Bestimmung treten, die der unwirksamen Bestimmung nahekommt und unter Berücksichtigung der Interessenlage dem wirtschaftlich gewollten Zweck entspricht. Im Falle von Lücken soll diejenige Bestimmung als vereinbart gelten, die die Parteien vereinbart hätten, wäre ihnen die Lücke bewusst gewesen.
Es gilt deutsches Recht.
Bezüglich der Zuerkennung des Gewinns ist der Rechtsweg ausgeschlossen.