Kinderwunsch- behandlung / Ausland

Das Embryonenschutzgesetz regelt, welche Methoden und Verfahren bei der assistierten Reproduktion erlaubt sind und welche nicht. Die Eizellspende und die Leihmutterschaft sind in Deutschland nicht erlaubt sind.

Eizellspende

Die Eizellspende ist eine Methode in der Reproduktionsmedizin, um ungewollt kinderlosen Paaren den Kinderwunsch zu erfüllen.

Dieses Verfahren kann Frauen helfen, die vorzeitig in die Wechseljahre kommen bzw. wenn die eigenen Eizellen „aufgebraucht“ sind - eine natürliche Empfängnis dadurch nicht mehr möglich ist.

Auch kann diese Methode angewandt werden, wenn die Frau keine eigenen Eizellen produziert bzw. diese von ungeeigneter Qualität sind. Oder aber: Der Körper spricht nicht auf eine Hormontherapie an und kann keine lebensfähigen Embryonen entwickeln. Mit zunehmenden Alter sinkt auch die Anzahl der Eizellen in den Eierstöcken und - die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft sinkt. Als Ursache für fehlende oder qualitativ schlechte Eizellen kann u.a. auch eine vorangegangene Chemotherapie genannt werden.

Eine letzte Hoffnung, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, ist die Eizellspende.

Bei der Eizellspende werden einer dritten Person - der Spenderin - Eizellen entnommen, befruchtet und der Empfängerin eingesetzt.

Wenn eine geeignete Spenderin gefunden wurde, wird diese, wie bei der normalen IVF-Behandlung, mit Medikamenten (Hormonen) stimuliert, um die Follikelproduktion in den Eierstöcken anzuregen. Unter Narkose werden der Spenderin dann die reifen Eizellen entnommen (Punktion).

Wie bei der regulären IVF-Behandlung werden die Spermien des Mannes, des Lebenspartners oder gegebenenfalls Fremdsperma mit den Eizellen zusammengebracht. Nach erfolgreicher Befruchtung werden die Eizellen der Empfängerin eingesetzt.

Erlaubt ist die Eizellspende u.a. in Spanien, Polen und litativ schlechte Eizellen kann u.a. auch eine vorangegangene Chemotherapie genannt werden.

Eine letzte Hoffnung, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, ist die Eizellspende.

Bei der Eizellspende werden einer dritten Person - der Spenderin - Eizellen entnommen, befruchtet und der Empfängerin eingesetzt.

Wenn eine geeignete Spenderin gefunden wurde, wird diese, wie bei der normalen IVF-Behandlung, mit Medikamenten (Hormonen) stimuliert, um die Follikelproduktion in den Eierstöcken anzuregen. Unter Narkose werden der Spenderin dann die reifen Eizellen entnommen (Punktion).

Wie bei der regulären IVF-Behandlung werden die Spermien des Mannes, des Lebenspartners oder gegebenenfalls Fremdsperma mit den Eizellen zusammengebracht. Nach erfolgreicher Befruchtung werden die Eizellen der Empfängerin eingesetzt.

Erlaubt ist die Eizellspende u.a. in Spanien, Polen und Tschechien. Auch Österreich plant, ab 2015 die Eizellspende zuzulassen. Die Kosten der Eizellspende variieren stark, je nach Land zwischen 4000,00 € und 8000,00 €. Die Krankenkassen zahlen keinen Zuschuss für Behandlungen, die nach dem Embryonenschutzgesetz verboten sind.

Leihmutterschaft

Leihmutterschaft ist eine Methode der medizinisch betreuten Befruchtung, wenn ein Paar wegen Unfruchtbarkeit keine Kinder bekommen kann. Auch für schwule Paare ist eine Leihmutterschaft oft die einzige Chance, ein Kind zu bekommen.

Leihmütter sind Frauen, die ihre Gebärmutter „verleihen“, um für eine andere Person ein Kind auszutragen. Bei einer Leihmutterschaft wird in der Regel der Leihmutter die befruchtete Eizelle einer anderen Frau eingesetzt. Das Sperma kann sowohl vom Mann des Kinderwunsch-Paares kommen oder Fremdsperma sein.

Allerdings ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zum Schutz von Embryonen (ESchG) ist es strafbar, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen. Nach § 13 c des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) ist die Ersatzmuttervermittlung untersagt. Nach § 14b Abs. 1 und 2 AdVermiG macht sich strafbar, wer eine Ersatzmuttervermittlung betreibt oder für die Ersatzmuttervermittlung einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt. Das heißt, die Wunscheltern und die Leihmutter machen sich nicht strafbar. Allerdings ist rein rechtlich diejenige die Mutter, die das Kind ausgetragen hat, auch wenn die befruchtete Eizelle von der „Wunschmutter“ bzw. von einer Eizellspenderin kommt.

Deutschen Paaren, die sich den Kinderwunsch durch Leihmutterschaft ermöglichen wollen, bleibt nur Möglichkeit ins Ausland zu fahren. Länder, in denen unter verschiedenen Voraussetzungen eine Leihmutterschaft erlaubt ist, sind u.a. die Ukraine, Griechenland, Belgien, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Polen, das vereinigte Königreich, Irland, Indien, Mexiko und einige Bundesstaaten in den USA.

Allerdings wird auch von dieser Art, sich den Kinderwunsch zu erfüllen, gewarnt. Probleme kann es zum Beispiel bei der Einreise des Kindes nach Deutschland geben, denn ein Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft besteht nicht. So kann die deutsche Botschaft die Ausstellung eines Reisepasses ablehnen, solange die Abstammung zweifelhaft ist.

Mehr Infos auf der Website des Ausländischen Amts

Die Kosten bei einer Leihmutterschaft variieren von Land zu Land. Während in Indien eine Leihmutterschaft ca. 24.000 € kostet, können es in den USA bis 75.000 bis 130.000 Euro sein.