Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang zu den Programmdaten von RTLZWEI
I. Geltungsbereich
II. Nutzungsberechtigung für Journalisten
1.Die Registrierung des Journalisten unter Angabe der persönlichen Daten sowie Vorlage der entsprechenden Legitimation (z.B. gültiger Journalistenausweis, Arbeitsprobe, etc.) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Presselounge des Senders. Privatpersonen haben keinen Zugang zu der Presselounge des Senders.
Bei der Registrierung wählt der Journalist einen Nutzer-Namen (Name oder E-Mail Adresse des Journalisten) und ein persönliches Passwort (nachfolgend „Registrierungsdaten“ genannt). Durch die Registrierung stimmt der Journalist diesen Nutzungsbedingungen zu.
2.Der Sender kann nach eigenem Ermessen und soweit verfügbar dem registrierten Journalisten zusätzlich Rechte im notwendigen Umfang zum Download und zur Nutzung von Bildern und Audiomaterial nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen einräumen. Eine Verpflichtung des Senders zur Einräumung dieser Rechte besteht nicht.
3.Die Verwendung des Materials wird ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung zur Programmankündigung, -begleitung und -dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung des Senders im Print-, Online- und Hörfunkbereich unter deutlicher Angabe der Credits/Quellenangabe (Senderbezeichnung, Fotografennamen, etc.) und unter Beachtung etwaiger vom Sender vorgegebener Nutzungsbeschränkungen gestattet (nachfolgend „Nutzungszweck“ genannt). Der registrierte Journalist erhält dazu an dem bereitgestellten Material ein nicht ausschließliches, widerrufbares und inhaltlich auf den Nutzungszweck beschränktes Recht, das abgerufene Material zur Veröffentlichung zu nutzen. Die Nutzung ist zeitlich auf einen engen Zusammenhang mit der Ausstrahlung des jeweiligen Programmereignisses des Senders beschränkt. Unter einem engen Zusammenhang wird ein Zeitraum von frühestens drei Wochen vor, bis eine Woche nach dem jeweiligen Programmereignis verstanden.
4. Andere Nutzungen, als die unter vorstehender Ziffer II.3 angegebenen, sind nur nach vorheriger Zustimmung des Senders in Textform (Anfrage zu richten per E-Mail an: presselounge@rtl2.de), gestattet. Der Sender ist berechtigt, die Nutzung des bereitgestellten bzw. bereits übermittelten Materials jederzeit ohne Angabe von Gründen zu untersagen oder zu widerrufen.
5. Unbeschadet einer gegebenenfalls erforderlichen separaten Rechteeinräumung gemäß vorstehender Ziffer II.4 und nachstehenden Ziffern V und VI , erfolgt die Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung des Materials im Internet oder anderen elektronischen Medien ferner nur unter der Bedingung, dass
a)der Server, über welchen eine solche Nutzung erfolgt, in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steht,
b)der erläuternde Text ausschließlich in deutscher Sprache ist,
c)ein Hyperlink nach Vorgabe des entsprechenden Senders eingerichtet wird,
d)der Hinweis erfolgt: Copyrights by (Name des Senders/Warenzeichen (Trademark)),
e)das Material ausschließlich zur Ankündigung des Programms der Sender verwendet wird.
6.Der Journalist ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Sender berechtigt, Dritten die Nutzung des Materials im Rahmen des Nutzungszwecks und unter der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu gestatten. Der Journalist wird gegen jede ihm bekannt werdende unzulässige Nutzung des von ihm genutzten Materials durch Dritte in geeigneter Weise vorgehen und den Sender hiervon unverzüglich schriftlich unterrichten.
7.Die dauerhafte Speicherung sowie Archivierung des Materials durch den Journalisten ist nicht gestattet.
8. Das Material darf ausschließlich zu dem unter vorstehender Ziffer II.3 genannten Nutzungszweck genutzt werden.
9. Jeder Verstoß gegen vorstehende Ziffern II.6 und/oder II.8 macht den Journalisten schadensersatzpflichtig. Der Journalist stellt den Sender in diesem Fall von Ansprüchen Dritter vollumfänglich – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung – frei.
10.Der Sender haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung des vom Sender autorisierten Materials entstehen, es sei denn, dass solche Schäden vom Sender vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
11.Die Vereinbarung über den Zugang zur Presselounge des Senders kann jederzeit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen schriftlich – E-Mail genügt – gekündigt werden. Nimmt der Journalist an der Presselounge des Senders ein Jahr oder länger nicht teil, ist der Sender zur unverzüglichen Löschung der Registrierung des Journalisten berechtigt.
12.Der Sender behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern. In diesem Fall weist der Sender den Journalisten auf die etwaige Änderung der Nutzungsbedingungen hin.
13.Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Journalisten finden keine Anwendung. Diese Nutzungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Journalisten und dem Sender unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – München vereinbart.
III. Nutzungsberechtigung für Medien-Unternehmen und Plattformbetreiber und deren Mitarbeiter
1.Die Registrierung des Medien-Unternehmens oder Plattformbetreibers (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) sowie des entsprechenden angestellten Mitarbeiters, unter Angabe der persönlichen Daten des Mitarbeiters sowie Vorlage einer entsprechenden Legitimation (z.B. gültiger Journalistenausweis, Arbeitsprobe, etc.), ist Voraussetzung für den Zugang zur Presselounge des Senders. Ferner hat der Mitarbeiter des Unternehmens eine gegenüber dem Sender vertretungsberechtigte Person des Unternehmens (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Abteilungsleiter etc.) zu bestimmen, gegenüber dem die Registrierung des Unternehmens und des Mitarbeiters vom Sender zusätzlich bestätigt wird. Der Mitarbeiter wird dem Sender die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten richtig und vollständig mitteilen.
2. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß vorstehender Ziffern I und II, Punkte II.2 bis II.13 für Unternehmen und deren Mitarbeiter entsprechend.
IV. Nutzungsberechtigung für Zwischenhändler
1. Zwischenhändler nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen sind Text- und Bildagenturen, Datenaufbereiter, Dienstleister für Printäquivalente und EPGs/Navigatoren sowie Unternehmen und Dienstleister mit vergleichbaren Angeboten. Die Registrierung des Zwischenhändlers und dessen Mitarbeitern erfolgt entsprechend den Regelungen in vorstehender Ziffer III.
2. Abweichend von vorstehenden Ziffern II.6 und II.8 gestattet der Sender dem Zwischenhändler bis auf jederzeitigen Widerruf, das Material an Dritte unter der Bedingung weiterzugeben, dass der Zwischenhändler gegenüber dem Sender für die Erfüllung dieser Nutzungsbedingungen durch seine Vertragspartner in vollem Umfang einsteht.
3.Werden von Dritten Ansprüche gegen den Sender aufgrund einer Weitergabe und/oder Nutzung des Materials durch den Zwischenhändler oder dessen Vertragspartner entgegen den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen geltend gemacht, stellt der Zwischenhändler den Sender von allen Ansprüchen – einschließlich sämtlicher Kosten der Rechtsverteidigung – frei.
4.Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß vorstehender Ziffern I und II, Punkte II.2 bis II.13 für Unternehmen und deren Mitarbeiter entsprechend.
V. Nutzungsbedingungen für Printäquivalente
Für die Nutzung des Materials in Printäquivalenten gelten zusätzlich zu den Regelungen gemäß vorstehender Ziffern I bis IV nachfolgende Nutzungsbedingungen:
1. Begriffsbestimmung, Nutzungsvertrag
2. Diskriminierungsfreie Darstellung
3. Suche
4. Empfehlungen
VI. Nutzungsbedingungen für EPGs/Navigatoren
Für die Nutzung des Materials in EPGs/Navigatoren oder vergleichbaren Angeboten in elektronischen Medien gelten zusätzlich zu den Regelungen gemäß vorstehender Ziffern I bis IV nachfolgende Nutzungsbedingungen:
1. Begriffsbestimmung, Nutzungsvertrag
2. Nutzungszweck
3. Werbefreiheit und direkter Zugriff
4. Neutrale Vergabe von Programmplätzen
1.Free-TV-Angebote: Auflistung aller frei empfangbaren Angebote nach den entsprechenden Marktanteilen (Zusch. ab 3 Jahren) nach dem jeweiligen Jahresdurchschnitt der GfK (siehe Senderliste Free-TV der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung, www.agf.de).
2. Free-TV-Programmbouquets: Auflistung aller frei empfangbaren Programmbouquets nach Marktanteilen (Zusch. ab 3 Jahren) im jeweiligen Jahresdurchschnitt der GfK, der in einem Programmbouquet zusammengefassten Angebote. Für die Angebotsart VI.4.1 und VI.4.2 steht es dem Betreiber frei, die beiden ersten Programmplätze mit den öffentlich-rechtlichen Free-TV-Sendern ARD und ZDF entsprechend der aktuellen Zuschauergewohnheit zu belegen.
3.Pay-TV/Bezahlfernsehen: Auflistung der empfangbaren Angebote nach Anzahl der Abonnenten im jeweiligen Jahresdurchschnitt (von einem unabhängigen Dritten zu ermitteln).
4.Soweit technisch möglich, werden die Listungen in den einzelnen Rubriken vom EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber alle 2 Jahre auf der Basis der für die Programme veröffentlichten Marktakzeptanzdaten (FreeTV-Angebote: GfK, Zusch. ab 3 Jahre) aktualisiert. Sollte ein Angebot nicht zu empfangen sein (da z. B. nicht abonniert oder frei geschaltet), soll ein einheitlicher Hinweis aufgenommen werden. Dieser Hinweis soll Informationen enthalten, wie das Angebot empfangen/abonniert werden kann. Die Zahlung und die Entgegennahme von vermögenswerten oder anderen Vorteilen, gleich welcher Art, für die Aufnahme von Angeboten in einen EPG/Navigator oder für die Darstellung der Angebote und ihrer Anbieter in einer wie auch immer gearteten hervorgehobenen Stellung darf nicht erfolgen. Soweit „Favoriten“-Listen verwendet werden, enthalten diese keine Voreinstellung und können vom Benutzer einfach und aus allen Navigationsebenen heraus mit den favorisierten Angeboten (Rundfunkprogramme/Mediendienste) belegt werden.