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Im Namen des Volkes - So urteilt Deutschland

Urteilsverkündung zur Primetime: Sieben Juroren aus den verschiedensten Gesellschaftsschichten diskutieren echte Kapitalverbrechen und müssen zu einem gemeinsamen Urteil kommen. In drei realitätsnahen Kurzfilmen wird die Straftat rekonstruiert und aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens agiert dabei als Experte und liefert der Jury neue Denkanstöße. Zwei Stunden haben die Laienrichter Zeit um sich zur Beratung zurückzuziehen und ein Urteil zu fällen. Wie nah ist die Jury-Entscheidung am echten Urteil?

Sind Autoraser potenzielle Mörder? Welches Strafmaß droht bei Entführung? Ist Notwehr strafbar? In der neuen RTLZWEI-True-Crime-Doku dreht sich alles um echte Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag oder schwere Körperverletzung.

Sieben repräsentativ ausgewählte Juroren stellen sich der Herausforderung, Recht zu sprechen. Dabei haben die Fälle eines immer gemeinsam: Nichts ist so, wie es auf den ersten Blick scheint.

Für die Jurymitglieder gibt es zwei Entscheidungsmomente. Das erste Urteil trifft jeder Juror für sich, nachdem er den Tathergang in einem realitätsnahen Kurzfilm gesehen hat. Durch zwei weitere Einspieler erhält die Jury Hintergrundinformationen und neue Fakten.

Der renommierte Münchner Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens steht den sieben Laienrichtern dabei als Rechtsexperte zur Verfügung und gibt hilfreiche Denkanstöße. Die Jury muss erneut ein Urteil fällen. Hat sich ihr ursprüngliches Bild vom Täter oder sogar vom Opfer verändert?

Eine Tat, verschiedene Blickwinkel, Fakten und Indizien. Sieben Menschen, jeder mit seiner eigenen Erfahrung und persönlicher Meinung zu dem Fall. Zwei Stunden haben die Laienrichter Zeit, um zu einem gemeinsamen Urteil zu kommen. Die Ansichtsweisen innerhalb der Jury sorgen für emotionale Diskussionen, in denen sich auch der Zuschauer mit seiner ganz eigenen Haltung wiederfindet.

Am Ende des großen True-Crime-Experiments präsentiert Alexander Stevens, ob und wie weit die Jury mit ihrem Strafmaß von dem tatsächlich gesprochenen Urteil entfernt ist.