__consentHandler.vendorGrant('5ed0eb688a76503f1016578e').then(function(){ googletag.cmd.push(function() { googletag.display('div-gpt-ad-1580309018258-0'); googletag.pubads().refresh(); }); }).catch(function(e) { console.log('SPPM: Google Ads disabled!'); })

RTLZWEI Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "MIETEN KAUFEN LIVE mit ImmoScout24"

Die Teilnahme und die Durchführung des Gewinnspiels innerhalb der Sendung "Mieten Kaufen Live" unterliegen folgenden Bestimmungen:

§ 1 Gewinn, Besichtigungsgutschein

Innerhalb der Sendung "MIETEN KAUFEN LIVE mit ImmoScout24" werden pro Immobilie per Gewinnspiel zehn Gutscheine für einen Besichtigungstermin (nachfolgend auch: Gewinn) vergeben. RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG, Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald (nachfolgend: RTLZWEI) veranstaltet dieses Gewinnspiel mit dem Kooperationspartner Immobilien Scout GmbH, Invalidenstraße 64, 10557 Berlin. Ausschließlich dieser Partner stellt den jeweiligen Gewinn zur Verfügung (nachfolgend: Preissponsor). RTLZWEI präsentiert die Gewinne ausschließlich für den Preissponsor in dessen Namen. Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht einklagbar.

§ 2 Teilnahme und Ablauf des Gewinnspiels

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige, voll geschäftsfähige Personen, die nicht gemäß § 3 von der Teilnahme ausgeschlossen sind.

(2) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich per Telefonanruf. Die Teilnahme per Telefonanruf ist nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn nicht ausnahmsweise Telefon- und/oder Kurzwahlnummern für eine Teilnahme aus dem Ausland ausdrücklich angegeben werden.

(a) Je nach Immobilie sind bestimmte, vom Anbieter der Immobilie vorgegebene Kriterien (z.B. keine Tierhaltung/Nichtraucher, etc.) zu erfüllen. Diese Kriterien werden in der Sendung für die betreffende Immobilie genannt. Die Erfüllung der jeweiligen Kriterien ist Voraussetzung für den Gewinn.

(b) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist möglich, sobald die Rufnummer eingeblendet ist. Eine Teilnahme per Telefon erfolgt bereits und es fallen Kosten an, wenn der Anrufer eine automatische Bandansage hört (Verbindungsherstellung). Jeder Anruf kostet 14 Cent aus allen deutschen Netzen. Das Ende der Teilnahmemöglichkeit wird in der Live-Sendung bekanntgegeben.

(c) Um das Teilnahmevolumen zu bewältigen, wird ein technisches Verfahren angewendet, bei dem ein Zufallsgenerator pro angebotener Immobilie eine Vorauswahl aus allen Anrufen vornimmt. Entscheidend ist, dass jeder Anrufer die gleiche Chance hat. Pro Immobilie wählt der Zufallsgenerator fünf Anrufer aus, die direkt mit der Redaktion verbunden werden, um in einem persönlichen Gespräch ihre Kontaktdaten sowie die nach § 2 (2) (a) zu erfüllenden Kriterien anzugeben. Werden diese Kriterien vom Anrufer erfüllt, hat er einen Besichtigungstermin gewonnen. Mit seiner Zustimmung kann zudem eine Direktschaltung des Anrufers in die Live-Sendung erfolgen. Pro Immobilie kann jeweils nach Auswahl durch die Redaktion ein Anrufer in die Live-Sendung geschaltet werden. Die vom Zufallsgenerator ausgewählten, aber nicht an die Redaktion weitergeleiteten Anrufer, können ihren Namen und ihre Kontaktdaten aufsprechen. Aus dieser Gruppe werden pro Immobilie weitere fünf Teilnehmer wiederum per Zufallsgenerator ausgewählt. Diese fünf ausgewählten Teilnehmer werden innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der Live-Sendung von der Redaktion kontaktiert und sind ebenfalls Gewinner eines Besichtigungstermins, sofern sie die für die jeweilige Immobilie vorgegebenen Kriterien gemäß § 2 (2) (a) erfüllen.

(d) Die Redaktion wird Teilnehmerangaben durch Rückruf der telefonisch übermittelten Telefonnummer verifizieren. Die jeweilige Rufnummer der Anrufer wird zum Zwecke der Teilnehmerauswahl automatisch erfasst, gespeichert und verarbeitet.

(e) Ist bei Gewinnspielen, die während der Sendung aufgelöst werden, ein Gewinner telefonisch nicht erreichbar oder können die Angaben des Teilnehmers nicht bestätigt werden, verfällt der Gewinnspielanspruch des Teilnehmers. Dies gilt auch, wenn die Verbindung aus technischen Gründen auf Seiten des Teilnehmers nicht hergestellt wird, abbricht, der Teilnehmer nicht verstanden werden kann oder der Teilnehmer den Moderator nicht verstehen kann. Ferner verfällt der Gewinnspielanspruch auch dann, wenn eine Unterbrechung auf technische Probleme bei der Telefongesellschaft des Teilnehmers zurückzuführen ist. Je nach Gewinnspiel wird ggf. ein Ersatzgewinner/-teilnehmer gezogen. Es wird in diesem Fall ein neuer Gewinner/Teilnehmer ermittelt. Die vorstehenden Regelungen gelten in diesem Fall entsprechend.

(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur innerhalb der Live-Sendung und der dort genannten Frist möglich.

(4) Sollte sich nach der Auswahl der Gewinner herausstellen, dass der Gewinner bestimmte, vorgegebene Kriterien (z.B. keine Tierhaltung/Nichtraucher, etc.) nicht erfüllt, bestehen keinerlei Ersatzansprüche.

§ 3 Teilnahmeausschluss

(1) Mitarbeiter von RTLZWEI, des Preissponsors, der beteiligten Produktionsfirma Fandango Film, der unterstützenden Agenturen und Provider, sowie jeweils deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Ausgeschlossen ist, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht.

(3) Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder setzt er unredliche Mittel oder manipulative Verfahren ein, kann RTLZWEI ihn von der Teilnahme, auch nachträglich, ausschließen.

(4) RTLZWEI kann von Personen, die von der Teilnahme ausgeschlossen sind bzw. wurden, etwaige Gewinne aberkennen.

§ 4 Benachrichtigung der Gewinner, Abwicklung des Gewinns

(1) Pro Gewinnspielteilnehmer und Haushalt kann pro Immobilie bei dem Gewinnspiel nur ein Gewinn zugeteilt werden. RTLZWEI oder der Preissponsor benachrichtigen den Gewinner in der Regel unverzüglich nach Beendigung des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch.

(2) Kennt RTLZWEI nur die E-Mail-Adresse, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Antwortet der Gewinner nicht binnen drei Tagen nach Zugang der Benachrichtigungs-E-Mail, verfällt der Gewinn ersatzlos. Gleiches gilt, wenn der Gewinner nicht innerhalb von einer Woche nach der Ausstrahlung der Live-Sendung den Preissponsor zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins kontaktiert.

(3) Es liegt allein in der Verantwortung des Anrufers, entsprechend erreichbar zu sein. Gewinner müssen gegenüber einem Mitarbeiter der Redaktion korrekte Angaben über ihren Namen, Telefonnummer und Anschrift hinterlassen.

(4) Der Gewinn ist nicht ersatzweise in bar auszahlbar.

(5) Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar.

(6) Sämtliche Betriebs-, Neben- und Folgekosten aus der Inanspruchnahme des Gewinns trägt allein der Gewinner.

§ 5 Haftung, Gewährleistung

(1) Etwaige Ansprüche der Gewinner hinsichtlich des Gewinns sind vorbehaltlich § 5 (2) gegenüber dem Preissponsor geltend zu machen.

(2) RTLZWEI haftet für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, nur, sofern solche Schäden von RTLZWEI oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für (i) Garantien, soweit sich aus der Garantieerklärung nichts anderes ergibt, (ii) Schäden aus der Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, (iii) für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und (iv) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Datenschutz

(1) RTLZWEI erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers gemäß der jeweils geltenden Fassung der RTLZWEI-Datenschutzerklärung. Diese finden Sie hier.

(2) Sofern personenbezogene Daten durch den Preissponsor verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung in dessen Verantwortung. In diesem Fall werden den betroffenen Teilnehmern die Hinweise zur Datenverarbeitung durch den Preissponsor gesondert vom Preissponsor zur Verfügung gestellt.

§ 7 Vorzeitiger Abbruch des Gewinnspiels

RTLZWEI darf Gewinnspiele jederzeit abbrechen oder beenden, wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet ist.

§ 8 Sonstiges

(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.

(3) Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: Oktober 2022